Allgemeine Geschäftsbedingungen IdeeNovation Zukunfts- und Innovationsberatungs GmbH

1. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen der IDEENOVATION Zukunfts- und Innovationsberatungs GmbH (im Folgenden IDEENOVATION) erfolgen – unbeschadet abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall – ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen zu diesen AGB bedürfen in jedem einzelnen Fall der im Vorhinein und schriftlich erteilten Zustimmung durch IDEENOVATION.
Projektvorschläge _ Angebote _ Auftragsbestätigung
Grundlage für die von IDEENOVATION zu erbringenden Lieferung und / oder Leistungen ist der vom Auftraggeber / Projektpartner (im folgenden KLIENT) erteilte Auftrag sowie die von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von IDEENOVATION oder durch Bewirken der Lieferung und / oder Leistung zustande; Stillschweigen alleine gilt nicht als Annahme eines Auftrages. Weicht die Auftragsbestätigung beziehungsweise die Leistung von der Bestellung ab, so gilt diese als vom Klienten genehmigt, sofern er nicht binnen einer Frist von 3 Tagen schriftlich Gegenteiliges mitteilt.

2. Rechte und Pflichten von IDEENOVATION
IDEENOVATION wird die Interessen des Klienten angemessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und umsichtigen Kaufmannes wahrnehmen.
IDEENOVATION ist nicht verpflichtet, die vom Klienten übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf zu prüfen, ob diese für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markenschutzgesetz, Plagiat, Urheberrechte, etc.) verstoßen. Ohne gesonderten Auftrag wird IDEENOVATION den Klienten nicht auf allfällige mit der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen verbundene Risiken, insbesondere solche rechtlicher Natur (unlauterer Wettbewerb, Markenschutz und dergleichen), hinweisen. Sofern der Klient dies wünscht, wird IDEENOVATION über gesonderten Auftrag die erbrachten Leistungen und Maßnahmen auf deren Vereinbarkeit mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen prüfen und den Klienten auf allfällige Bedenken schriftlich hinweisen. Dies setzt jedoch einen im Vorhinein erteilten schriftlichen Auftrag des Klienten voraus; der Klient wird die dabei anfallenden Kosten, etwa Rechtsberatungskosten, selbst tragen.
IDEENOVATION wird sich bemühen, sämtliche Leistungen termingerecht zu erbringen. Wird der Beginn der Ausführung einer Leistung verzögert oder treten während der Ausführung Verzögerungen oder Unterbrechungen ein, so wird IDEENOVATION angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Überschreitung der festgelegten Termine und Fristen zu vermeiden bzw. die Verzögerung im Rahmen zu halten. Wird der Beginn der Ausführung einer Leistung verzögert oder treten während der Ausführung Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund von Umständen ein, die in der Sphäre des Klienten liegen, so verlängern sich die festgelegten Termine in einem angemessenen Umfang.
IDEENOVATION ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und derartige Leistungen zu substituieren (“Besorgungsgehilfe“).

3. Änderungen / Abweichungen
Kosten, die auf einer nachträglichen Änderung oder Anpassung der Bestellung beruhen, werden ausschließlich vom Klienten getragen („Change Request“).

4. Honorare Zahlung
Die Honorare basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung und / oder Leistung erhöhen, so ist IDEENOVATION berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.
Für den Fall, dass der Klient den Auftrag (das Projekt) vorzeitig abbricht oder binnen 4 Wochen vor Auftragsausführung (Projektbeginn) vom Auftrag zurücktritt (Vertragsauflösung), beides aus Gründen, die nicht in der Spähre von IDEENOVATION gelegen sind, gebührt IDEENOVATION, neben dem Entgelt für die bis zum Tag der Vertragsauflösung erbrachten Leistungen, auch für die bis zum Tag der Vertragsauflösung noch nicht erbrachten Leistungen das vereinbarte Entgelt zur Gänze; der Klient ist jedoch berechtigt, die vom Auftrag umfassten und noch nicht verbrauchten Personentage binnen eines Jahres unter Berücksichtigung einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten bei IDEENOVATION abzurufen. Personentage, die nicht binnen eines Jahres verbraucht werden, verfallen. Die Anrechnungsbestimmung des § 1162b ABGB wird abbedungen. IDEENOVATION ist berechtigt, ihr Entgelt binnen 3 Jahren ab Abbruch des Auftrages (des Projektes) gerichtlich zu fordern; die Frist des § 1162d ABGB kommt nicht zur Anwendung.

5. Kostenvoranschläge / Projektvorschläge / Angebote von IDEENOVATION sind unverbindlich.
Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Klient ebenso wie Transport-, Reise- und Zustellkosten. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung, ohne Verpflichtung zur Vorlage und Protesterhebung und nur zahlungshalber angenommen. Bei auch bloß objektivem Zahlungsverzug hat der Klient Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Klienten als nicht gewährt. Im Fall auch des bloß objektiven Verzuges verpflichtet sich der Klient, die zur Einbringlichmachung der Forderung anlaufenden Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
Wird über den Klient ein Insolvenzverfahren eröffnet, der Konkurs über das Vermögen des Klienten mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet, ein Exekutionsverfahren gegen den Klienten eingeleitet, tritt eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Klienten ein, erfolgen nicht vollkommen unbedenkliche Kreditauskünfte über den Klienten oder befindet sich der Klient gegenüber IDEENOVATION in Zahlungsverzug, so ist IDEENOVATION berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Beträge zu verlangen. Weiters ist IDEENOVATION in jedem dieser Fälle berechtigt, weitere von IDEENOVATION auftragsbestätigte Lieferungen und / oder Leistungen auch dann von Vorauskasse oder Sicherstellung abhängig zu machen, wenn eine solche nicht vereinbart worden ist.

6. Eigentumsvorbehalt
IDEENOVATION behält sich das Eigentumsrecht bis zur gänzlichen Bezahlung ausdrücklich vor. IDEENOVATION ist nach voriger Ankündigung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Abholung der Vorbehaltsware berechtigt, wenn der Klient mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen auch in bloß objektivem Verzug ist oder Umstände eintreten, die eine Gefährdung der Ansprüche von IDEENOVATION begründen.

7. Gewerbliche Schutzrechte
Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung räumt IDEENOVATION dem Klienten auf Dauer der Beauftragung an sämtlichen in oder aus Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag stehenden Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, Gebrauchmusterschutzes und Patentgesetzes, wie insbesondere an sämtlichen Ideen, Konzepten, Innovationen, Lastenheften, Businessplänen, Geschäftsmodellen, Texten, Graphiken, Bildern, Layouts, Ideen, Konzepten, Plänen, Skizzen, Werbemitteln, Filmen, Entwürfen, Designs, Kennzeichen etc. ein auf die Republik Österreich beschränktes Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) ein. Der sachliche Umfang dieses Nutzungsrechtes richtet jeweils nach dem Zweck des einzelnen Auftrages bzw. der einzelnen Maßnahme.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter wird IDEENOVATION dafür Sorge tragen, dass mit jenen Dritten entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden, so dass sichergestellt ist, dass IDEENOVATION die Nutzungsrechte an diesen Leistungen im Sinne dieses Vertragspunktes erhält.
Änderungen von Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, Gebrauchmusterschutzes und Patentgesetzes sind nur mit Zustimmung von IDEENOVATION bzw. des Urhebers zulässig.
Der Erwerb jeglicher Nutzungs- und Verwertungsrechte durch den Klienten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen an IDEENOVATION. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich IDEENOVATION jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Zudem ist IDEENOVATION bei Zahlungsverzug berechtigt, die Unterlassung jeglicher Nutzung von erbrachten Leistungen zu verlangen.

8. Gewährleistung
IDEENOVATION leistet ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit der Leistungen.
Der Klient ist bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit verpflichtet, die Leistung von IDEENOVATION unverzüglich und eingehend – auch hinsichtlich der Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck – zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich zu rügen. Der Klient ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten oder auf einen Warenteil entfallende Zahlungen deshalb zurückzuhalten, weil ein anderer Warenteil wesentliche Mängel aufweist. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind solange gehemmt, als sich der Klient in Zahlungsverzug befindet; diese Hemmung hindert jedoch nicht den Beginn, Lauf und Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Der Klient ist verpflichtet, IDEENOVATION bei der Mängelfeststellung und -behebung zu unterstützen und alle erforderlichen Maßnahmen (wie Zutritt, Einsicht in Unterlagen, etc.) zu ermöglichen.
Kommt der Klient bei der Mängelbehebung seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung durch IDEENOVATION nicht nach, ist die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, die aus einer mangelhaften Leistung resultieren, ausgeschlossen.

9. Schadenersatz
Die Haftung von IDEENOVATION ist dem Grunde nach auf solche Schäden beschränkt, die nachweislich von IDEENOVATION vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht werden, der Höhe nach mit netto € 25.000,– oder, falls dieser höher sein sollte, mit dem Auftragswert. Der Ersatz von Schäden wegen verspäteter Lieferung oder Verbesserungs- oder Austauschverzuges, von Mangelfolgeschäden, bloßen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen in jedem Fall bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb eines Jahres ab Liefertermin gerichtlich geltend gemacht werden. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst entstehende Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

10. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Klienten gegen Forderungen von IDEENOVATION ist ausgeschlossen. Die Abtretung jedweder Ansprüche des Klienten gegen IDEENOVATION ist unzulässig und rechtsunwirksam.
Solange der Klient nicht sämtliche Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit IDEENOVATION erfüllt hat, ist IDEENOVATION berechtigt, sämtliche Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten.

11. Erfüllungsort _ Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort Wien und die ausschließliche Zuständigkeit des in Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. IDEENOVATION bleibt jedoch berechtigt, den Klienten an seinem Sitz zu klagen.

12. Schriftformvorbehalt
Zusagen von IDEENOVATION oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Bestätigung durch IDEENOVATION.

13. Zustellungen
Zustellungen von IDEENOVATION an den Klienten erfolgen an die vom Klienten zuletzt bekannt gegebene Anschrift.

14. ÖNORM
Wir orientieren uns an der ÖNORM EN 16114 für Unternehmensberatungsdienstleistungen.

IdeeNovation Strategie- & Digitalisierungsberatung
TAG – Talent Garden
Lichtensteinstrasse 111-115
1090 WienMobil: +43 664 8212481
Mail: nada.okonkwo@ideenovation.com
Gründungsjahr 2014
Anzahl der Mitarbeiter 4
Firmenbuchnummer 418974p
Firmengericht Handelsgericht Wien
Rechtsform GmbH
GLN (der öffentlichen Verwaltung) 9110020371293
GISA-Zahl 25235784
UID-Nummer ATU68833337